Seiten
mit Klick-Aufforderungen oder Klick-Zwängen im Rahmen von Gewinnspielen
oder ähnlichem, Paid-for-Action-Seiten, SMS-Versand, Spendenclicks
usw. sind von der Teilnahme am 1blu-Partnerprogramm ausgeschlossen.
Nicht erlaubt sind Internetseiten mit Inhalten, die gegen geltendes
Recht verstoßen. Des Weiteren sind keine Internetpräsenzen erlaubt,
die erotische, pornographischen oder extremistischen (insbesondere
rechtsextremistische) oder gegen die guten Sitten verstoßenden
Inhalte haben
2. Verwendung
der 1blu-Werbemittel
Die
Partner binden auf ihren Webseiten Werbemittel wie Banner oder
Textlinks ein, die von 1blu erstellt werden.. Den Partnern
ist es nicht erlaubt, selbst erstellte Werbemittel einzusetzen
oder die von 1blu zur Verfügung gestellten Werbemittel in irgendeiner
Form zu verändern. Die Partner dürfen im Rahmen von Suchmaschinenmarketing
(z.B. Adwords, Sponsored Listings) keine Anzeigen mit folgenden
oder ähnlichen Begriffen schalten: 1blu, 1blu AG, 1blu-eShops,
1blu-vServer, 1blu-DedicatedServer, 1blu-Webhosting. Die 1blu
AG behält sich vor, diese Begriffe gegebenenfalls um weitere
zu erweitern, die den Partnern dann mitgeteilt werden.
Begriffe,
die für die 1blu AG markenrechtlich geschützt sind, dürfen
nicht als sogenannte Adwords oder Sponsored Listings geschaltet
werden. Der Partner ist außerdem nicht berechtigt, solche Anzeigen
in Suchmaschinen zu schalten, die aufgrund ihrer Art mit 1blu
verwechselbar sind oder die beim Aufruf nicht auf die angemeldete
oder angezeigte Partnerseite verlinken, sondern durch direkte
Umleitung zu den 1blu-Internetseiten leiten. Verstößt der Partner
gegen diese Bestimmungen, entsteht kein Provisionsanspruch.
3. Die
Auszahlung der Prämien
Die
Auszahlung der Prämie erfolgt nach erfolgreichem Lastschrifteinzug
mit dem Zustandekommen des Vertrages bei dem geworbenen Neukunden.
Die Abrechnung erfolgt dabei jeweils im Folgemonat. Sollte
ein Neukunde mehrfach geworben werden, erhält derjenige Partner
die Provision, über den der Neukunde zuletzt geworben wurde.
Der neue Vertragspartner (Besteller) und der Teilnehmer am
Partner-Programm dürfen nicht die gleiche Partei (Person
oder Firma) sein. Es können nur Neukunden geworben werden,
die nicht innerhalb der letzten 6 Monate Kunden der 1blu
AG waren. Das Vertragsverhältnis über die bestellte Leistung
kommt ausschließlich zwischen dem Besteller und 1blu zustande.
Bitte beachten Sie, dass Provisionen nur dann gezahlt werden
können, wenn die Zahlung des von Ihnen vermittelten Neukunden,
wie vertraglich vereinbart, erfolgt ist. Für die Provisionierung
der vermittelten 1blu-Produkte gilt die aktuelle Provisionsübersicht
unter www.1blu.de/partnerprogramm. Eine Provisionierung erfolgt ausschließlich
für die dort aufgeführten Produkte und Dienstleistungen.
4. Änderungen
der Rahmenbedingungen
Die
1blu AG behält sich vor, das 1blu-Partnerprogramm ohne gesonderte
Mitteilung zu ändern oder einzustellen, insbesondere wenn gesetzliche
Regelungen oder gerichtliche Verfügungen dies zukünftig notwendig
machen. Zum Zeitpunkt der Änderung oder Einstellung bereits
verdiente Prämien werden jedoch gemäß den alten Regelungen
- insofern rechtlich möglich - abgerechnet. Eine Änderung oder
Einstellung des Partnerprogramms berührt nicht das Vertragsverhältnis
zwischen 1blu und dem gewonnenen Neukunden. Mit der Teilnahme
am 1blu-Partnerprogramm wird - ungeachtet des erreichten Volumens
- keinerlei Arbeits-, Handelsvertreter- oder Anstellungsverhältnis
begründet. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Erklärungen
und Zusagen im Namen der 1blu AG abzugeben, oder sich als Mitarbeiter,
Vertreter oder Bevollmächtigter der 1blu AG auszuweisen. Die
1blu AG behält sich vor, einzelne Teilnehmer nach einer Benachrichtigung
per E-Mail von der Teilnahme am 1blu-Partnerprogramm auszuschließen.
Der Teilnehmer erklärt sich durch die Anmeldung im Rahmen des 1blu-Partnerprogramms mit diesen Regelungen einverstanden und akzeptiert die geltenden belboon-adbutler GmbH-Teilnahmebedingungen.